Tips und Tricks

Für Nur-Bahnfahrer gibt es einige Möglichkeiten, den überteuerten Verbundtarif zu umgehen.

Lösen einer längeren Strecke

Dieser Trick basiert auf den Tarifbestimmungen des VMT: “Der Verbundtarif gilt nur, wenn Start, Ziel und die gesamte Wegstrecke im Verbundgebiet liegen. Ansonsten gelten die Tarife des jeweils genutzten Unternehmens.

Wenn Ihre Endhaltestelle im äußeren Bereich des Tarifgebietes liegt, ist es oft wesentlich günstiger, eine Fahrkarte zu einem Zielort außerhalb des Tarifgebietes zu lösen. Gleiches gilt analog, wenn Ihr Startbahnhof nah an der Tarifgrenze liegt. Sie fahren preiswerter, wenn Sie den Startbahnhof außerhalb des Tarifgebiets “verlegen”. So kommen Sie wieder in den Genuß des normalen Bahntarifs bzw. der vollen Gültigkeit Ihrer BahnCard 50.

(Nachfolgende Beispiele gelten nach der Erweiterung des Verbundgebietes ab 12.12.2010 nicht mehr. Aber sie sind übertragbar auf die neu hinzugekommenen “Zonenrandgebiete”)

Beispiel 1:
Sie sind BahnCard-50-Inhaber und möchten von Oberweimar nach Jena-West fahren. Im Verbundtarif (4 Tarifzonen) kostet diese Strecke 3,70 €. Lösen Sie aber die Strecke Oberweimar-Rothenstein, bezahlen Sie nur 2,45 € – eine Ersparnis von 1,25 €!

Beispiel 2:
Sie möchten mit ihren zwei Kindern oder Enkelkindern von Jena Göschwitz nach Erfurt fahren. Der VMT verlangt hierfür 19,70 € (7 Tarifzonen). Lösen Sie aber ab Rothenstein, zahlen Sie nur 9,90 € – eine Ersparnis von fast 10 €!

Lösen einer Karte im Fernverkehr

BahnCard-50-Inhaber fahren auf der Strecke Erfurt-Weimar unter Umständen günstiger, wenn sie Fernverkehrszüge nutzen. Da der Fernverkehr nicht dem Verbundtarif unterworfen ist, kommt hier der volle BahnCard-Rabatt zum Tragen.

Sonderangebote auf Basis des DB-Haustarifs

Einige Sonderangebote der Deutschen Bahn behalten auch im Verbundtarif ihre Gültigkeit, z.B. das Hopper-Ticket oder das Thüringen-Ticket. Besonders für Gelegenheitsfahrer können diese Angebote eine kostengünstige Alternative zum Verbundtarif sein. Bedingt durch ihre spezifischen Einschränkungen (z.B. Gültigkeit des Hopper-Tickets erst ab 9.00 Uhr) sind sie jedoch keine Option für Vielfahrer und Pendler.

Das DB Job-Ticket

Dieses Angebot der Deutschen Bahn ist auch im Verbundgebiet des VMT gültig. Es richtet sich an Unternehmen, die auf Basis eines Rahmenvertrags Zeitfahrkarten für ihre Mitarbeiter erwerben können. Das Job-Ticket ist besonders attraktiv rabattiert und preisgünstiger als die regulären Zeitkarten der DB. Nachteil: Pro Unternehmen müssen sich mindestens 20 Mitarbeiter finden, die das Job-Ticket in Anspruch nehmen wollen.

(Das Job-Ticket-Angebot der Deutschen Bahn besteht im Verbundgebiet des VMT leider nicht mehr.)

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